GEBRAUCHSFÄHIGKEITSPRÜFUNG
DER GASLEITUNG NACH TRGI
Im Rahmen der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht, aber auch durch den Abschluss eines Gasliefervertrages ist der Gebäudeeigentümer zur regelmäßigen und sachkundigen Überprüfung seiner Hausgasleitung verpflichtet.
DER GAS-CHECK IST LAUT TRGI ALLE 12 JAHRE WIEDERKEHREND DURCHZUFÜHREN.
Spätestens im Schadensfall muss dokumentiert werden, dass sachgerechte und regelmäßige Überprüfungen der Hausgasleitung stattgefunden haben. Die Gasleitungsinspektion ist eine wichtige Aufgabe, für die jeder Betreiber selbst verantwortlich ist.
Die Gasleitung wird einer eingehenden Sicherheitsinspektion in Verbindung mit einer Dichtigkeitsprüfung unterzogen. Denn Leitungen, die durch falsche Nutzung (z.B. Befestigen schwerer Gegenstände an Gasrohren) beschädigt oder durch Erderschütterungen oder spröde Hanfstellen undicht werden, stellen ein Risiko für Ihre Sicherheit dar.
Die Sicherungsinspektion der Gasleitung ist Sache von dafür ausgebildeten Fachleuten.
UNSERE SICHERHEITSINSPEKTION DER GASLEITUNGEN BEINHALTET FOLGENDE MASSNAHMEN:
• Ermittlung der Gebrauchsfähigkeit mit elektronischem Leckmengengerät
• Überprüfung des Anlagenbetriebsdruckes
• Kontrolle der Dichtheit der Gaszähler
• Kontrolle der Leitungsbefestigung
• Kontrolle der vorschriftsmäßigen Belüftung eingekasteter Leitungen
• Kontrolle auf Korrosionsschäden der sichtbaren Gasleitungen
• Überprüfung der Zugänglichkeit der Hauptabsperreinrichtung
• Kontrolle auf unzulässige mechanische Belastung der Gasleitung
Mit dem elektronischen Leckmengenmeßgerät prüfen wir die Dichtheit Ihrer Gasanlage direkt vom Gasgerät aus. Diese Prüfung erfasst die gesamte Gasleitung, also auch nicht sichtbare Stellen. Die Messung erfolgt schnell und absolut zuverlässig. Das spart Geld und gibt Ihnen Sicherheit.
Mit der Durchführung der Sicherheitsprüfung der Gasleitung erfüllen Sie auch Ihre rechtliche Verpflichtung, die sich aus der allgemeinen Verkehrssicherheitspflicht gemäß §823 BGB und dem §12 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Gasverordnung von Tarifkunden (AVBGasV) ergeben. Zusätzlich wahren Sie ggfs. entstehende Ansprüche versicherungstechnischer Art.