WANN IST EIN LÜFTUNGSKONZEPT ZU ERSTELLEN UND WER MACHT DAS?
Ein Lüftungskonzept muss für jedes neu zu bauende Wohngebäude bzw. bei Mehrfamilienhäusern für einzelne Wohneinheiten erstellt werden. Und auch für bestehende Wohngebäude kann ein Lüftungskonzept notwendig sein, wenn Modernisierungsarbeiten anstehen, bei denen mehr als ein Drittel der vorhandenen Fenster ausgetauscht wird. Ein weiterer Fall sind Einfamilienhäuser, bei denen mehr als ein Drittel der Dachfläche gedämmt wird.
Regelungen betreffen Gebäude mit erhöhten Anforderungen an die Energieeffizienz, den Schallschutz und die Raumluftqualität, für die die Norm immer den Einbau von Lüftungstechnik vorsieht.
Wir erstellen Ihr Lüftungskonzept für Ihre Immobilie, da wir spezialisiert sind, auf Lüftungstechnik UND Gebäudemodernisierungen.